Der Bundestag hat im Jahr 2009 ein neues Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet. Dies hatte zur Folge, dass auch die Leitlinie zum Umgang mit Patientenverfügungen revidiert werden musste.
Die Revision hat der Arbeitskreis Patientenverfügungen des Klinikums der Universität München unter Leitung von Prof. Gian Domenico Borasio, Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin der LMU, von Peter Jacobs, Pflegedirektor und Jürgen Weber, Regierungsdirektor, übernommen. Unterstützt wurde ihre Arbeit von verschiedenen Wissenschaftlern und anderen Fachleuten.
Die seit 2004 bestehende Leitlinie wurde an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und betrifft auch den Ablauf, um Entscheidungen am Lebensende treffen zu können. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts München, Dr. jur. Hans-Joachim Heßler, hat die neue Leitlinie juristisch geprüft. Seit November 2010 haben nun alle Mitarbeiter des Klinikums der Universität München Zugang zu der neuen Version.
Unter www.klinikum.uni-muenchen.de steht die Leitlinie in einer Kurz- und einer Langfassung zum freien Download zur Verfügung. Ziel ist, dass "möglichst viele klinische Einrichtungen in Deutschland (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize, etc.) die Möglichkeit haben, auf ein rechtlich geprüftes und in der Praxis bewährtes Dokument zurückzugreifen", so die Experten.
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