01.08.2007 - Soll bei Wachkomapatienten aktive Sterbehilfe möglich sein?
Wissenschaftler des St.-Marien-Hospital Hamm, Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie, Private Universität Witte/Herdecke, Hamm, sind kürzlich der Frage nachgegangen, wie die Einstellung von ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern zum Thema "Aktive Sterbehilfe bei Patienten im Wachkoma" ist. Hierzu wurden insgesamt 2652 Ärzte und Ärztinnen sowie 5785 Pflegepersonen befragt. Die Auswertung der Befragungen ergab, dass 54,88 Prozent aller Studienteilnehmer diesbezüglich für eine Veränderung der bestehenden Gesetzeslage in Deutschland waren. Als Vorbild nannten die Mehrheit aller Befragten die Bestimmungen zur aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden. Insgesamt 64,79 Prozent aller Teilnehmer waren der Ansicht, dass es bei Vorliegen bestimmter Umstände gerechtfertigt ist, Sterbehilfe bei Wachkomapatienten zu leisten. Dieser Auffassung waren jedoch nur 51,53 Prozent des ärztlichen Personals, im Gegensatz zu 70,38 Prozent der Krankenschwestern und Krankenpfleger. Weitere Analysen ergaben, dass die Einstellungen zum Thema  v. a. von folgenden Faktoren deutlich beeinflusst wurden: Alter der Befragten, Berufserfahrung, Konfession, Arbeitszufriedenheit, Herkunft und bestimmte persönliche Lebensumstände. Nach Ansicht der Wissenschaftler sind diese Studienergebnisse alleine noch kein Beleg dafür, dass es notwendig ist, die Gesetzeslage zur Sterbehilfe in Deutschland neu zu regeln.

Abstract aus Der Nervenarzt 2007, Online first, DOI 10.1007/s00115-006-2241-5

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