|
Gegen den Willen des Patienten sollten leidende Menschen am Ende ihres Lebens nicht übertherapiert werden. Hierauf wies Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Anfang des Jahres 2007 im Rahmen der aktuellen Debatte um das Thema Sterbehilfe hin. Einem kürzlich veröffentlichten Beitrag im Deutschen Ärzteblatt zufolge, war Anlass dieser Debatte und Äußerung des Präsidenten der Tod des unheilbar an Muskeldystrophie erkrankten italienischen Patienten Piergiorgio Welby, der mittels künstlicher Ernährung und Beatmung am Leben gehalten wurde. Ende Dezember 2006 hatte ein italienischer Arzt auf Wunsch Welbys, der einen Appell an den italienischen Staatspräsidenten gerichtet hatte, aktive Sterbehilfe geleistet. "Jeder Patient muss sich stets sicher sein, dass Ärzte für die Erhaltung seines Lebens eintreten und nicht auf Grund wirtschaftlicher, politischer oder anderer Gründe das Recht auf Leben infrage stellen. Patienten müssen aber auch darauf vertrauen können, dass ihr Selbstbestimmungsrecht respektiert wird", so Prof. Hoppe.
Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt, Januar 2007
|